Wohnungsauflösung im Todesfall belasten Sie sich nicht zusätzlich. Ein plötzlicher Todesfall in der Familie ist natürlich eine emotionale Ausnahmesituation. Aber zur Trauer kommen auch einige praktische Aufgaben auf Sie zu. Sie müssen die Beerdigung organisieren, Verträge kündigen, das Telefon abmelden und nicht zuletzt müssen Sie die Wohnung des Verstorbenen auflösen. Neben der Organisation der Bestattung und Behördengänge steht meist auch die Wohnungsauflösung des Verstorbenen an. Viele fühlen sich hier mit dieser Aufgabe überfordert. Ehepartner, Eltern und Kinder des Verstorbenen sind befugt, die Wohnungsauflösung vorzunehmen.  Menschen, die einen Erbschein verfügen, dürfen ebenfalls über die Wohnungsauflösung verfügen.

Die Wohnungsauflösung nach Todesfall

Holen Sie sich Hilfe, denn die Wohnungsauflösung im Todesfall ist eine wirkliche Herausforderung für Sie. Das ist nicht nur eine ungewohnte Arbeit für Sie, oft ruft die Wohnungsauflösung im Todesfall auch Emotionen und Erinnerungen hervor. Jedes Detail erinnert an die verstorbene Person und Sie sind damit schnell überfordert. Professionelle Hilfe ist angesagt, denn viele Dinge müssen entsorgt werden, manche Sachen bleiben jedoch im Besitz der Familie. Darauf nimmt der Profi natürlich Rücksicht, nur Sie bestimmen, was mit den verschiedenen Dingen geschehen soll. Vertrauen Sie professionellen Dienstleistern, die Wohnungsauflösung im Todesfall gehört in professionelle Hände. Eine professionelle Wohnungsauflösung hat die nötige Erfahrung, den entsprechenden Fuhrpark und natürlich die richtigen Handwerker.

So läuft die Wohnungsauflösung nach Todesfall reibungslos ab

Im Internet sind zahlreiche Anbieter von Wohnungsauflösungen zu finden. Es lohnt sich ein offenes Auge zu haben und die verschiedene Anbieter zu vergleichen. Hier ist es ratsam, vor der Auftragsvergabe die Wohnung besichtigen zu lassen. Seriöse Anbieter müssen immer persönlich die Wohnung anschauen, bevor sie einen Gesamtpreis nennen können. Es empfiehlt sich, einen Festpreis zu vereinbaren, um Überraschungen zu vermeiden. Wertgegenständen oder Erinnerungsstücke, die man behalten möchte, sollte man ggf. vor der Wohnungsauflösung mitnehmen. Sie sollten die Entrümpelung sorgfältig planen, das spart Zeit und Geld. Da gilt übrigens auch für eine private Wohnungsauflösung und nicht nur für den Profi. Zunächst müssen Sie natürlich wissen, welche Gegenstände Sie behalten wollen und welche Dinge entsorgt werden sollen. Es empfiehlt sich, vor der Haushaltsauflösung die Möbel und die persönlichen Gegenstände zu entfernen, die Handwerker können ja nicht wissen, welche Sachen Sie behalten möchten. Natürlich können Sie die Dinge auch in einem separaten Raum erst einmal zwischenlagern. Damit kann ein professioneller Dienstleister besser abschätzen, wie viele Mitarbeiter eingesetzt werden müssen und welcher LKW bereitgestellt werden muss. Wenn Sie die Wohnungsauflösung in die eigenen Hände nehmen wollen, aber Hilfe brauchen, dann sollten Sie rechtzeitig einen Termin vereinbaren. Die Helfer sind dann rechtzeitig zur Stelle. Die Mülltrennung übernimmt selbstverständlich auch der Profi, denn alles in einen Container zu schmeißen, das geht schon lange nicht mehr. Manche Möbelstücke oder Elektrogeräte sind aber noch gut erhalten, Sie werden dann kostenlos einem Sozialkaufhaus zur Verfügung gestellt. Hier erhalten die Dinge oft ein zweites Leben. Wohnungsauflösung selber machen wer die Kosten für eine Auflösung sparen möchte, kann die Wohnungsauflösung auch selber vornehmen. Das rote Kreuz, Caritas etc. nehmen gerne Kleidungsstücke oder Haushaltsgegenstände entgegen.  Bücher, Musik CDs, Möbelstücke und andere Einrichtungsgegenstände können über lokale Internet Kleinanzeigen verkauft oder verschenkt werden (Selbstabholer). Alles, was sie nicht verkaufen konnten, können sie über den lokalen Entsorgungsbetrieb (in Berlin die BSR) abholen lassen. Dazu vereinbaren sie einen Termin. Die Abholung ist bis zu gewissen Mengen kostenfrei. Die Express-Abholung kostet extra. Entsorgung von Sondermüll die lokalen Entsorgungsbetriebe nehmen verschiedenste Arten von Müll in den Recyclinghöfen  entgegen. Die Menge von Müll ist beschränkt. Auch Sondermüll/Giftmüll wie alte Lackdosen, Sparlampen oder Batterien werden dort kostenfrei entgegengenommen. Elektrogeräte wie Kühlschränke oder Mikrowellen dürfen zwar nicht über den normalen Sperrmüll entsorgt werden, werden aber von den meisten Entsorgungsbetrieben angenommen.

Holen Sie sich einen Profi zu Hilfe

Ein Todesfall in der Familie ist für die Angehörigen sicher nicht einfach zu verarbeiten, also holen Sie sich für die Wohnungsauflösung eine professionelle Firma. Hier sind Sie in besten Händen, von der Planung bis zur Durchführung übernimmt dieses Unternehmen einfach alles. Lassen Sie sich gut beraten, die „Studenten-Power“ hat gute Tipps für Sie. Ihnen wird sofort ein Festpreis genannt und selbst kurzfristig vereinbarte Termine werden ausgeführt.

Handwerksleistungen

Um die Wohnung an den Vermieter oder Eigentümer zurückzugeben, sind oft auch gewisse Handwerksleistungen zu erbringen, auch das übernimmt der „Studenten-Power“ gerne. Auch die Kosten für die Wohnungsauflösung halten sich in Grenzen, lassen Sie sich gerne ein schriftliches Angebot für alle anfallenden Arbeiten zukommen.

Wohnungsauflösung nach Todesfall. Unsere Checkliste für Sie.

Sie stehen vor der schweren Aufgabe, die Wohnung eines Verstorbenen aufzulösen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Damit Ihnen die schwere Aufgabe so leicht wie möglich gemacht wird, bieten wir Ihnen eine kostenlose Checkliste und einige wertvolle Tipps, damit Sie sorgfältig und strukturiert vorgehen können. Zunächst einmal ist es wichtig, die notwendigen behördlichen Schritte zu erledigen, bevor Sie mit der Wohnungsauflösung beginnen. Informieren Sie sich über die örtlichen Bestimmungen und Regeln, die zur Auflösung einer Wohnung nach einem Todesfall gelten.

Zu den nächsten Schritten gehört es, alle persönlichen Gegenstände und Dokumente des Verstorbenen zu sichten und zu kategorisieren. Dokumente wie z. B. Bankunterlagen, Versicherungspolicen oder Testamente sollten sicher aufbewahrt werden. Auch persönliche Gegenstände können Familienmitgliedern oder Freunden übergeben werden, sofern diese gewünscht werden.

Schauen Sie, dass Sie folgende Verträge kündigen:

  • Wasser
  • Gas
  • Strom
  • Telefon / Internetanschluss
  • TV
  • Zeitungen

Danach können Sie sich den Möbeln und Haushaltsgegenständen zuwenden.  Entrümpeln Sie die Wohnung, indem Sie alle Gegenstände und Möbel, die nicht mehr benötigt werden, entsorgen.

Dann geht es an den Verkauf der verbleibenden Gegenstände und Möbel. Entscheiden Sie, ob Sie die verbleibenden Gegenstände selbst verkaufen möchten, oder ob Sie eine Auktionsfirma beauftragen möchten, die Ihnen bei der Wohnungsauflösung hilft.

Schließlich ist es wichtig, alle übrig gebliebenen Gegenstände, die nicht mehr benötigt werden, zu entsorgen.

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Checkliste und Tipps bei der Wohnungsauflösung nach einem Todesfall hilfreich sein werden. Wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns jederzeit. Studenten-Power hilft!

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