{"id":10,"date":"2015-11-29T15:46:22","date_gmt":"2015-11-29T14:46:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.studenten-power.de\/stuttgart\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2026-09-16T16:37:28","modified_gmt":"2026-09-16T14:37:28","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.studenten-power.de\/stuttgart\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n
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Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Nutzung der Vermittlungsplattform Studenten-Power. Anbieter der Vermittlungsplattform: N. Mertt\u00fcrk, Sonnenblumenstrasse 16, 16348 Wandlitz.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 1 Geltungsbereich und Leistungsbeschreibung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

(1) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr die Nutzung der von Studenten-Power (nachfolgend „Plattformbetreiber“) betriebenen Online-Plattform studenten-power.de.<\/p>\n\n\n\n

(2) Der Plattformbetreiber vermittelt ausschlie\u00dflich Anfragen f\u00fcr Entr\u00fcmpelungs- und Haushaltsaufl\u00f6sungsleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“) an selbstst\u00e4ndige und rechtlich unabh\u00e4ngige Partnerunternehmen (nachfolgend „Dienstleister“).<\/p>\n\n\n\n

(3) Der Plattformbetreiber erbringt selbst keine<\/strong> Entr\u00fcmpelungs- oder Haushaltsaufl\u00f6sungsleistungen. Die Nutzung der Vermittlungsplattform ist f\u00fcr den anfragenden Nutzer (nachfolgend „Kunde“) kostenlos.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 2 Zustandekommen des Vermittlungs- und des Hauptvertrags<\/strong><\/p>\n\n\n\n

(1) Durch das Absenden einer Anfrage \u00fcber die Webseite des Plattformbetreibers gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines kostenlosen Vermittlungsvertrages mit dem Plattformbetreiber ab. Der Plattformbetreiber nimmt dieses Angebot durch die Weiterleitung der Anfrage an einen oder mehrere Dienstleister an.<\/p>\n\n\n\n

(2) Der Dienstleistungsvertrag \u00fcber die Entr\u00fcmpelung kommt ausschlie\u00dflich und unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande.<\/strong> Der Plattformbetreiber ist zu keinem Zeitpunkt Partei dieses Dienstleistungsvertrages und tritt auch nicht als Vertreter f\u00fcr eine der Parteien auf.<\/p>\n\n\n\n

(3) Alle vertragsrelevanten Absprachen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen, Terminen und Zahlungsmodalit\u00e4ten, sind direkt zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zu treffen.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 3 Pflichten des Kunden<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Der Kunde ist verpflichtet, in seiner Anfrage wahrheitsgem\u00e4\u00dfe und vollst\u00e4ndige Angaben zu machen.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 4 Verg\u00fctung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Die Vermittlungsleistung des Plattformbetreibers ist f\u00fcr den Kunden kostenlos. Die Verg\u00fctung f\u00fcr die erbrachte Entr\u00fcmpelungsleistung ist vom Kunden direkt an den beauftragten Dienstleister gem\u00e4\u00df deren individueller Vereinbarung zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 4a Stornierung und Absage von Besichtigungen und Entr\u00fcmpelungsauftr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Auftragnehmer im Sinne dieses \u00a7 4a ist der jeweilige Dienstleister (Entr\u00fcmpelungsunternehmen), mit dem der Vertrag \u00fcber die Besichtigung bzw. die Entr\u00fcmpelung gem\u00e4\u00df \u00a7 2 (2) zustande kommt. Die Pauschalen und Kostenerstattungen nach diesem \u00a7 4a stehen ausschlie\u00dflich dem Dienstleister zu, nicht dem Plattformbetreiber.<\/p>\n\n\n\n

(1) Absage einer Besichtigung<\/strong>
Eine vereinbarte Besichtigung kann bis sp\u00e4testens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder einmal kostenfrei verschoben werden. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden f\u00e4llt eine Schadensersatzpauschale in H\u00f6he von 78,00 \u20ac inkl. MwSt. an.<\/p>\n\n\n\n

(2) Stornierung eines Entr\u00fcmpelungsauftrags<\/strong>
Nach verbindlicher Auftragserteilung kann der Kunde den Auftrag vor Beginn der Leistung stornieren. Es gelten die folgenden Regelungen.<\/p>\n\n\n\n

(3) Bereits beauftragte Fremdleistungen<\/strong>
Hat der Auftragnehmer aufgrund des Kundenauftrags bereits Leistungen Dritter beauftragt, insbesondere Container, Halteverbotszonen oder Genehmigungen, hat der Kunde die hierdurch tats\u00e4chlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten zu ersetzen. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, zu welchem Zeitpunkt die Stornierung erfolgt. Kann der Drittanbieter die Leistung noch kostenfrei oder teilweise kostenfrei stornieren, werden dem Kunden nur die tats\u00e4chlich verbleibenden Kosten berechnet.<\/p>\n\n\n\n

(4) Stornierungskosten f\u00fcr Planung, Personal und Fahrzeuge<\/strong>
F\u00fcr einen best\u00e4tigten R\u00e4umungstermin werden Transportfahrzeuge und Personal verbindlich eingeplant. Je eingeplantem Transporter sind drei Mitarbeiter vorgesehen. Bei einer Stornierung gelten folgende Schadensersatzpauschalen:<\/p>\n\n\n\n