Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Beauftragung von Dienstleistungen durch Kunden (“nachfolgend „Kunden “) der Firma Studenten-Power, Herr Vigan Dinaj, Grillostraße 16, 44799 Bochum („nachfolgend „Studenten-Power“).
- Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB sind Bestandteil eines jeden bestehenden oder künftigen mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.
1.1 Studenten-Power erbringt seine Dienstleistungen für den Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Studenten-Power ist im Übrigen berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen auf Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
1.2 Die Gültigkeit dieser AGB erstreckt sich auf sämtliche von Studenten-Power angebotenen Dienstleistungen. Der Kunde erkennt mit der spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistungen von Studenten-Power diese AGB als für Ihn verbindlich an.
1.3 Etwaigen diesen AGB entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Angebote, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1 Nach erfolgter Kontaktaufnahme durch den Kunden unterbreitet Studenten-Power entweder a) nach von kundenseitig übersandten Informationen (Fotos, Videos etc.) oder b) nach Besichtigung durch Studenten-Power am Einsatzort, dem Kunden ein Angebot über die von Kunden gewünschten Dienstleistungen. Derartige Angebote werden dem Kunden per E-Mail, Fax oder WhatsApp („Blitzangebot“) unterbreitet. Sämtliche Angebote von Studenten-Power sind freibleibend.
2.2 Ein Vertrag zwischen Studenten-Power und Kunden kommt zustande, sofern der Kunde Stunden-Power sein Einverständnis mit dem von Stunden-Power unterbreiten Angebot mündlich oder in Textform mitteilt und Studenten-Power die Annahme in Schrift- oder Textform bestätigt. Dessen ungeachtet gilt spätestens mit Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch Studenten-Power der Vertrag als zwischen den Parteien wirksam zustande gekommen.
2.3 Vor oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Aufwendungen von Studenten-Power, sowie nachträgliche Erweiterungen des Kundenauftrages unterliegen einer zusätzlichen Vergütung nach den hierfür üblichen Preisen.
2.4 Studenten-Power bietet insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Wohnungsauflösungen- und Wohnungsentrümplung an. Weitere Dienstleistungen (z.B. Maler- und Reparaturarbeiten) können vom Kunden bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden. Studenten-Power ist, sofern nicht explizit zwischen den Parteien abweichend vereinbart, nicht zur Ausführung von Elektro-, Gas-, Wasser-, oder sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
- Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung
3.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, ergeben sich sämtliche Preise aus dem von Studenten-Power unterbreiteten Angebot.
3.2 Preise für Beräumungsangebote von Studenten-Power werden bei kleineren Aufträgen nach unserer Preisliste bestimmt. Bei größeren Beräumungsvolumen oder kompletten Wohnungsauflösungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Festpreisangebot unter Berücksichtigung von Lage, Art und Volumen der zu beräumenden Gegenstände bzw. Objekte.
3.3 Preise für nicht vorhersehbare Aufwendungen oder nachträgliche Erweiterungen richten sich nach der aktuellen Preisliste von Studenten-Power. Im Zweifelsfall gilt eine übliche Vergütung nach Zeit als vereinbart (§ 612 BGB). Dessen ungeachtet können die Parteien Pauschalpreise vereinbaren.
3.4 Sämtliche Rechnungen werden inkl. der gesetzliche MwSt. ausgestellt.
3.5 Rechnungen für gewerbliche Kunden sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu Zahlung fällig.
3.6 Rechnungen für private Kunden sind sofort nach Beendigung der Dienstleistung in bar zu bezahlen. Studenten-Power ist berechtigt, privaten Kunden einen anteiligen Vorschuss auf den im Angebot benannten Preis bei Angebotsannahme in Rechnung zu stellen. Derartige Vorschussrechnungen sind binnen drei Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.7 Die Parteien können vereinbaren, dass vom Kunden freigegebene verwertbare Gegenstände, ganz oder teilweise, als Leistung in Erfüllung statt von Studenten-Power angenommen werden können. Mit der Annahme geht das Eigentum an diesen Gegenständen auf Studenten-Power über. Eine spätere Rückgabe an den Kunden ist ausgeschlossen.
3.8 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Abtretungen von Forderungen gegen Studenten-Power sind nur mit dessen Zustimmung möglich.
3.9 Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Stunden-Power berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen zu berechnen und seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Kunden zurückzubehalten.
3.10 Im Falle der Stornierung eines Dienstleistungsauftrages durch den Kunden verpflichtet sich dieser, an Studenten-Power folgende Stornokosten zu bezahlen:
a) bis 7 Tage vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 30% der vereinbarten Vergütung;
b) bis 24 h vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 50% der vereinbarten Vergütung;
c) weniger als 24 h vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Studenten-Power ist verpflichtet, sich diejenige Vergütung anrechnen zu lassen, welche Studenten-Power durch eine zum stornierten Termin tatsächlich gegenüber Dritten erbrachte Dienstleistung erhalten hat.
3.11 Die Pflicht zur Zahlung von Stornokosten gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass durch seine Stornierung Studenten-Power kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschal angesetzten Stornokosten entstanden ist.
- Termine und Fristen
4.1 Termine und Leistungsfristen gelten nur dann als zwischen den Parteien verbindlich vereinbart, sofern diese durch Studenten-Power in Schrift- oder Textform und ohne Vorbehalt bestätigt wurden.
4.2 Studenten-Power ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunden würde hierdurch unangemessen benachteiligt.
4.3 Fristen verlängern sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Kunde zu vertreten hat. Fristen verlängern sich auch in Folge von höherer Gewalt oder wegen solchen Ereignissen, die Studenten-Power die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, um die Dauer einer solchen Behinderung. Studenten-Power ist berechtigt, im Falle der vorstehenden Behinderung alternativ vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen einer Fristverlängerung gem. Ziffer 4.3 ist ausgeschlossen.
- Abnahme von Leistungen
5.1 Die von der Studenten-Power erbrachten Leistungen gelten – soweit nicht lediglich das Bemühen um einen Erfolg geschuldet ist – als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach der Leistungserbringung (dies gilt gleichermaßen bei einmaligen sowie bei wiederkehrenden Leistungen) schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen genau beschrieben werden müssen.
5.2 Der Kunde kann die Abnahme der Leistung durch Studenten-Power nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern.
- Halteverbotsschilder
6.1 Die Bestellung von Halteverbotszone muss über das Online Buchungsformular auf dieser Webseite von Studenten-Power erfolgen. Buchungen über andere Kommunikation wie zum Beispiel Telefax, Telefon, E-Mail gelten als nicht gewünscht und können eine Beantragung nicht gewährleistet werden.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die in dem Online-Bestellformular abgefragten Daten, wahrheitsgemäß und vollständig, anzugeben. Insbesondere den Grund für die Beantragung der Halteverbotszone.
6.3 Mit Abschicken des ausgefüllten Online-Bestellformulars gibt der Kunde einen rechts- verbindlichen Auftrag zur Aufstellung der Halteverbotsschilder ab (Angebotsabgabe). Durch die Auftragsbestätigung von Studenten-Power, kommt der Vertrag zustande (Angebotsannahme). Die Auftragsbestätigung erfolgt immer schriftlich, per Post, Fax oder Mail. Ebenso hat die Beauftragung immer schriftlich stattzufinden. Die Ausführung der kompletten Leistung, ist zwingend abhängig von der Genehmigung der zuständigen Behörde. Auf die Erteilung der Genehmigung hat Studenten-Power keinen Einfluss. In der Regel erteilt die zuständige Behörde die Genehmigung (gemäß der gültigen Ordnungsvorschriften). Sollte die Genehmigung widererwarten von der Behörde nicht erteilt werden, kann Studenten-Power den Auftrag auch nicht ausführen.
6.4 Die Bestellung der Halteverbotszone muss mindestens so viele Arbeitstage (Mo-Fr.) vor dem Tag der Gültigkeit des Halteverbots bei Studenten-Power eingehen, wie beim jeweiligen Ort angezeigt. Aufgrund der behördlichen Fristen benötigen wir soviel Vorlaufzeit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Falls bei Ihnen eine kürzere Vorlaufzeit besteht, kontaktieren Sie uns bitte, wir werden versuchen, Ihren Auftrag vorzuziehen und die Ausführung möglich zu machen. Wenn Studenten-Power auf Ihrer Internetpräsenz, bei bestimmten Städten oder Orten/Ortschaften, kürzere Fristen als die hier aufgeführten 7-10 Tagen angibt, so sind diese Fristen auch ausreichend.
6.5 Sollten für bestimmte PLZ-Gebiete zwischenzeitlich keine Halteverbotszonen lieferbar sein, teilt Studenten-Power dem Kunden dies unverzüglich mit, und wird gleichzeitig von der Leistungspflicht befreit. Die geleistete Zahlung des Kunden wird selbstverständlich umgehend rückerstattet.
6.6 Ist eine behördliche Neubeantragung und/oder Umstellung der beauftragten Halteverbotszone erforderlich, weil z.B. bei der Auftragserteilung durch den Kunden fehlerhafte oder ungenaue Angaben zum Ort der Aufstellung erfolgten,so hat der Kunde den Mehraufwand zu tragen.
6.7 Wir akzeptieren nur Vorkasse wie zum Beispiel: Paypal, Kreditkarte oder Banküberweisung. Schecks, Barzahlungen, oder andere Zahlungen sind nicht vorgesehen und nicht erwünscht. Die Preise für die von Ihnen ausgewählten Dienstleistungen, Zuschläge oder Sonstiges, sind Komplettpreise. Im Preis sind die komplette Aufstellung und Genehmigung enthalten. Sollte sich im Nachhinein ergeben, dass weitere Kosten entstanden sind, z.B. dann, wenn aufgrund der Beschaffenheit der Strasse, eine zusätzliche Beschilderung durch die zuständige Behörde angeordnet wird, wird Studenten-Power diese dem Kunden mitteilen und in Rechnung stellen. Die Rechnungssumme ist mit Zugang der Rechnung, sofort fällig.
6.8 Studenten-Power übernimmt grundsätzlich keine Haftung, bei Diebstahl, Vandalismus, Schäden, unerlaubtes Verstellen der Halteverbotszone. Ebenso nicht für Schäden und Folgeschäden durch unerlaubtes, nicht vereinbartes Handeln und auch nicht durch höhere Gewalt. Im Falle eines Schadens oder unerlaubter, nicht vereinbarter Handlung durch Dritte, hat der Kunde, die Studenten-Power sofort zu informieren. Ebenso übernimmt Studenten-Power keine Haftung, wenn der Auftraggeber eigenmächtig (ohne schriftliche Abstimmung mit Studenten-Power) die Halteverbotszone verändert oder umstellt, und sie somit ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde als Auftraggeber, stellt Studenten-Power von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei. Die Gebühren von Studenten-Power sind in jedem Fall zu entrichten.
6.9 Eine beantragte behördliche Genehmigung kann von Studenten-Power nicht garantiert werden, denn hierüber entscheidet letztlich die zuständige Behörde. Die für die Beantragung von Studenten-Power erbrachten Leistungen (u.a. die. Ortsbesichtigung, Gebühren, Aufwandsgebühren für Genehmigungsbeantragungen etc.), sind vom Kunden zu erstatten, auch wenn eine Genehmigung seitens der Behörde nicht erteilt wird, und es somit evtl. nicht zur Aufstellung kommt.
6.10 Jegliche Folgekosten die evtl. entstehen könnten u.a. durch behördliche Anordnungen, fehlerhafte Aufstellungen und sonstige höhere Gewalt, werden nicht von Studenten-Power übernommen.
6.11 Ausschluss des Widerrufsrechtes und Folgen einer Stornierung: Es besteht kein Widerrufsrecht. Es handelt sich nicht um einen Vertrag zur Lieferung von Waren, sondern zur Erbringung von Leistungen, die kundenspezifisch erbracht werden und somit eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Wird ein Auftrag durch den Kunden storniert und hat Studenten-Power bereits Leistungen vorgenommen, so ist der Auftraggeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet.
- Container
7.1 Die Bestellung von Container muss über das Online Buchungsformular auf dieser Webseite von Studenten-Power erfolgen. Buchungen über andere Kommunikation wie zum Beispiel Telefax, Telefon, E-Mail gelten als nicht erwünscht und können eine Beantragung nicht gewährleistet werden.
7.2 Der Kunde kann einen Container auf der Webseite von Studenten-Power Container auswählen und kostenpflichtig bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, die in dem Online-Bestellformular abgefragten Daten, wahrheitsgemäß und vollständig, anzugeben. Diese sind vor der verbindlichen Bestellung vom Kunden zu prüfen. Durch die Annahme und Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB.
7.3 Mit Abschicken des ausgefüllten Online-Bestellformulars gibt der Kunde einen rechtsverbindlichen Auftrag zur Aufstellung des Containers ab (Angebotsabgabe). Durch die Auftragsbestätigung von Studenten-Power, kommt der Vertrag zustande (Angebotsannahme). Die Auftragsbestätigung erfolgt immer schriftlich, per Post, Fax oder Mail. Ebenso hat die Beauftragung immer schriftlich stattzufinden. Die Ausführung der kompletten Leistung, ist zwingend abhängig von der Verfügbarkeit von Containern. Darauf hat Studenten-Power keinen Einfluss. Ein Telefonischer Ansprechpartner ist zwingend erforderlich.
7.4 Für die Bestellung eines Containers braucht es eine Vorlaufzeit von 7 Tagen. Falls bei Ihnen eine kürzere Vorlaufzeit besteht, kontaktieren Sie uns bitte, wir werden versuchen, Ihren Auftrag vorzuziehen und die Ausführung möglich zu machen. Wenn Studenten-Power auf Ihrer Internetpräsenz, bei bestimmten Städten oder Orten/Ortschaften, kürzere Fristen als die hier aufgeführten 7 Tagen angibt, so sind diese Fristen auch ausreichend. Container werden generell am Wochenende nicht geliefert oder abgeholt.
7.5 Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil Studenten-Power mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann Studenten-Power vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird Studenten-Power den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
7.6 Wir akzeptieren nur Vorkasse wie zum Beispiel: Paypal, Kreditkarte, Lastschrift oder Vorabüberweisung. Schecks, Barzahlungen, oder andere Zahlungen sind nicht vorgesehen und nicht erwünscht. Bei Vorabüberweisung kommt der Vertrag erst nach Eingang des Rechnungsbetrages zustande. Wenn die offene Rechnung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht 5 Kalendertage vor dem gewünschten Containeraufstellung eingegangen ist, tritt Studenten-Power vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Kunden und Studenten-Power ohne weitere Folgen erledigt.
7.7 Die Preise für die von Ihnen ausgewählten Dienstleistungen, Zuschläge oder Sonstiges, sind Komplettpreise. Im Preis sind die Aufstellung, bis zu 10 mietfreie Kalendertage des Containers, Abholung und die Entsorgungskosten der vereinbarten Stoffe (Bei Bestellung) enthalten. Sollte sich im Nachhinein ergeben, dass weitere Kosten entstanden sind, z.B. dann wenn die Ladung über die Wände hinausragt; absichtliche oder unabsichtliche Fehlbefüllungen erfolgte, so wird Studenten-Power diese dem Kunden mitteilen und in Rechnung stellen. Die Rechnungssumme ist mit Zugang der Rechnung, sofort fällig.
7.8 Aufträge können bis spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt ist Studenten-Power berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 99,00 Euro für eine etwaige entstandene Leerfahrt zu berechnen.
7.9 Leistungsfristen und Leistungstermine sind stets von der Verfügbarkeit der Transportfahrzeuge abhängig und daher unverbindlich.
7.10 Studenten-Power übernimmt grundsätzlich keine Haftung, bei Diebstahl, Vandalismus, Schäden, unerlaubtes Verstellen des Containers. Ebenso nicht für Schäden und Folgeschäden durch unerlaubtes, nicht vereinbartes Handeln und auch nicht durch höhere Gewalt. Im Falle eines Schadens oder unerlaubter, nicht vereinbarter Handlung durch Dritte, hat der Kunde, die Studenten-Power sofort zu informieren. Ebenso übernimmt Studenten-Power keine Haftung, wenn der Kunde eigenmächtig (ohne schriftliche Abstimmung mit Studenten-Power) die Container verändert oder umstellt, und sie somit ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde als Auftraggeber, stellt Studenten-Power von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei. Die Gebühren von Studenten-Power sind in jedem Fall zu entrichten.
7.11. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
7.12 Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches von Studenten-Power befinden, berechtigen den Kunden, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilt Studenten-Power dem Kunden baldmöglichst mit.
7.13 Der Kunde hat sich bei einer Containerbestellung im öffentlichen Verkehrsraum selbst um die Einholung einer behördlichen Genehmigung inkl. Halteverbotsschilder beim zuständigen Amt zu kümmern, falls dies nicht durch Studenten-Power erfolgt. Der Kunde haftet für jegliche Schäden und Folgekosten, die aus Nichtbeachtung der Genehmigungspflicht entstehen.
7.14 Wenn eine nicht ausreichend Platz für den Container bereit steht, der vorgesehene Platz nicht erreichbar oder geeignet ist, die Durchfahrt oder der Untergrund das befahren nicht zulässt, bei Abholung der Container blockiert ist, der Container überfüllt ist (über die Ladekante befüllt), durch Verschulden des Kunden oder liegen andere Gründe durch ihn verschuldete Gründe vor, so ist Studenten-Power berechtigt dem Kunden für die entstandene Leerfahrt eine Pauschale in Höhe von 99,-€ pro Container zu stellen.
- Haftung
8.1 Der Kunde ist alleine verantwortlich, nicht dem Beräumungsauftrag unterfallende Gegenstände eindeutig zu kennzeichnen. Eine Haftung von Studenten-Power für den Verlust oder die Beschädigung von in der aufzulösenden Wohnung o.ä. befindlichen Wertgegenständen (z.B. Schmuck, Geld) oder Dokumenten (z.B. Ausweisunterlagen, Testamente) oder gemäß Satz 1 nicht gekennzeichneten Gegenständen wird nicht übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Erbringung jedweder Entsorgungsleistungen von Studenten-Power die zu entsorgenden Gegenstände auf den Verbleib von Wertgegenständen oder Dokumenten sorgfältig zu überprüfen.
8.2 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet Studenten-Power unbeschränkt. Weitergehend haftet Studenten-Power nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht).
8.3 Außer im Falle der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist die Haftung von Studenten-Power auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
8.4 Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die vertraglich vereinbarte Vergütung beschränkt.
8.5 Alle vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten von Erfüllungsgehilfen von Studenten-Power.
8.6 Alle vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten von Verrichtungsgehilfen von Studenten-Power. Der Verrichtungsgehilfe handelt abseits des durch den Kunden vorbestimmten Auftrages selbstständig und weisungsfrei.
- Datenschutz
Studenten-Powert erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des TMG und des BDSG. Es gilt die Datenschutzerklärung von Studenten-Power, welche unter https://www.studenten-power.de/nrw/rechtliche-angaben/datenschutzerklaerung/ aufgerufen werden kann.
- Schlussbestimmungen
10.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit/Gültigkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen der nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung der von den Parteien beabsichtigten Bestimmungen am nächsten kommen.
10.3 Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
10.4 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, gilt für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Studenten-Power Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
10.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, welche hier aufrufbar ist. Studenten-Power ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.