Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Vermittlungsplattform Studenten-Power. Anbieter der Vermittlungsplattform: N. Merttürk, Sonnenblumenstrasse 16, 16348 Wandlitz.
§ 1 Geltungsbereich und Leistungsbeschreibung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der von Studenten-Power (nachfolgend „Plattformbetreiber“) betriebenen Online-Plattform studenten-power.de.
(2) Der Plattformbetreiber vermittelt ausschließlich Anfragen für Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“) an selbstständige und rechtlich unabhängige Partnerunternehmen (nachfolgend „Dienstleister“).
(3) Der Plattformbetreiber erbringt selbst keine Entrümpelungs- oder Haushaltsauflösungsleistungen. Die Nutzung der Vermittlungsplattform ist für den anfragenden Nutzer (nachfolgend „Kunde“) kostenlos.
§ 2 Zustandekommen des Vermittlungs- und des Hauptvertrags
(1) Durch das Absenden einer Anfrage über die Webseite des Plattformbetreibers gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines kostenlosen Vermittlungsvertrages mit dem Plattformbetreiber ab. Der Plattformbetreiber nimmt dieses Angebot durch die Weiterleitung der Anfrage an einen oder mehrere Dienstleister an.
(2) Der Dienstleistungsvertrag über die Entrümpelung kommt ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande. Der Plattformbetreiber ist zu keinem Zeitpunkt Partei dieses Dienstleistungsvertrages und tritt auch nicht als Vertreter für eine der Parteien auf.
(3) Alle vertragsrelevanten Absprachen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen, Terminen und Zahlungsmodalitäten, sind direkt zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zu treffen.
§ 3 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, in seiner Anfrage wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
§ 4 Vergütung
Die Vermittlungsleistung des Plattformbetreibers ist für den Kunden kostenlos. Die Vergütung für die erbrachte Entrümpelungsleistung ist vom Kunden direkt an den beauftragten Dienstleister gemäß deren individueller Vereinbarung zu zahlen.
§ 4a Stornierung und Absage von Besichtigungen und Entrümpelungsaufträgen
Auftragnehmer im Sinne dieses § 4a ist der jeweilige Dienstleister (Entrümpelungsunternehmen), mit dem der Vertrag über die Besichtigung bzw. die Entrümpelung gemäß § 2 (2) zustande kommt. Die Pauschalen und Kostenerstattungen nach diesem § 4a stehen ausschließlich dem Dienstleister zu, nicht dem Plattformbetreiber.
(1) Absage einer Besichtigung
Eine vereinbarte Besichtigung kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder einmal kostenfrei verschoben werden. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden fällt eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 78,00 € inkl. MwSt. an.
(2) Stornierung eines Entrümpelungsauftrags
Nach verbindlicher Auftragserteilung kann der Kunde den Auftrag vor Beginn der Leistung stornieren. Es gelten die folgenden Regelungen.
(3) Bereits beauftragte Fremdleistungen
Hat der Auftragnehmer aufgrund des Kundenauftrags bereits Leistungen Dritter beauftragt, insbesondere Container, Halteverbotszonen oder Genehmigungen, hat der Kunde die hierdurch tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten zu ersetzen. Dies gilt unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Stornierung erfolgt. Kann der Drittanbieter die Leistung noch kostenfrei oder teilweise kostenfrei stornieren, werden dem Kunden nur die tatsächlich verbleibenden Kosten berechnet.
(4) Stornierungskosten für Planung, Personal und Fahrzeuge
Für einen bestätigten Räumungstermin werden Transportfahrzeuge und Personal verbindlich eingeplant. Je eingeplantem Transporter sind drei Mitarbeiter vorgesehen. Bei einer Stornierung gelten folgende Schadensersatzpauschalen:
- Stornierung bis 7 Tage vor dem Räumungstermin: 0,00 €
- Stornierung 6 Tage bis 1 Tag vor dem Räumungstermin: einmalige Bearbeitungspauschale von 78,00 € inkl. MwSt. je Auftrag für Terminänderung und Umplanung
- Stornierung am Räumungstag oder Nichterscheinen: 180,00 € inkl. MwSt. je eingeplantem Transporter einschließlich drei Mitarbeitern. Sind mehrere Transporter eingeplant, wird die Pauschale für jeden Transporter berechnet.
(5) Umbuchung
Eine einmalige Umbuchung des Räumungstermins ist bis spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern ein neuer Termin vereinbart wird und Kapazitäten vorhanden sind. Bei einer späteren Umbuchung gelten die Regelungen zur Stornierung entsprechend. Verursacht die Verschiebung bei bereits beauftragten Fremdleistungen zusätzliche oder nicht mehr vermeidbare Kosten, werden diese gemäß Ziffer 3 berechnet.
(6) Fremdkosten und Pauschalen nebeneinander
Die Kosten für Fremdleistungen gemäß Ziffer 3 werden unabhängig von den Pauschalen gemäß Ziffer 4 berechnet.
(7) Nachweis eines geringeren Schadens
Die Pauschalen dienen der vereinfachten Berechnung des typischerweise entstehenden Schadens. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(8) Gesetzliche Rechte
Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt. Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, gehen diese vor.
§ 5 Haftung des Plattformbetreibers
(1) Der Plattformbetreiber haftet ausschließlich für Schäden, die aus der eigenen Vermittlungstätigkeit resultieren und auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, ausgeschlossen.
(2) Der Plattformbetreiber haftet ausdrücklich nicht für die von den vermittelten Dienstleistern erbrachten Leistungen oder für von diesen verursachte Schäden. Jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bezüglich der Entrümpelungsleistung (z.B. für Sachschäden, Mängel, Verzug oder fehlerhafte Rechnungsstellung) sind ausschließlich gegenüber dem beauftragten Dienstleister geltend zu machen.
(3) Der Plattformbetreiber prüft die Qualifikation seiner Partnerunternehmen sorgfältig, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Zuverlässigkeit, Qualität oder Bonität.
§ 6 Datenschutz
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Text- oder Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
7.3 Es gilt deutsches Recht.
7.4 Gerichtsstand für Kaufleute/juristische Personen des öffentlichen Rechts ist – nach Wahl von Studenten-Power – der Sitz von Studenten-Power; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
7.5 Die EU-Kommission stellt eine OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Studenten-Power ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 17.Sept. 2025
